Was macht man mit gut funktionierenden PV Anlagen nach Auslauf der EEG Förderung?
… einfach gesagt, wenn sie in einem guten Zustand ist, sie ist es belegbar, weiter zu betreiben. Es ist dann eine Frage des Geschäftsmodells, also komplett übernehmen oder vertraglich den Eigenstrombedarf bestmöglich zu regeln, so dass der Preis pro kWh günstiger ist, als wenn man sie aus dem öffentlichen Netz bezieht.
Der Weiterbetrieb bedeutet für alle Beteiligten einen Vorteil, der bisherige Anlagenbetreiber muss eine funktionierende Anlage nicht verschrotten, das öffentliche Stromnetz wird entlastet und der Immobilienbesitzer, hier die Stadt, kann einen Teil seines Strom direkt und günstiger beziehen.
Was eine mögliche Effizienzverringerung angeht, so muss man sich auf Studien von renommierten Unternehmen oder Forschungseinrichtungen berufen und nicht eine vielleicht allgemeine Annahme weiterverbreiten.
Bezieht man sich auf Studien des Instituts der Fraunhofer-Gesellschaft, so tut man sich schwer, überhaupt eine Degradation festzustellen, sie ist auf jeden Fall kleiner als 3% über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Was man allerdings sagen kann, dass heute hergestellte Module einen höheren Wirkungsgrad aufgrund von besseren Oberflächenabsorptionen und Flächendichten haben. Nur deshalb muss man aber nicht die alten Module verschrotten und neue draufsetzen. Auch hier dann die Frage, wer möchte diese Investitionen tätigen.
Schaut man sich das „Gutachten“ näher an, es handelt sich genau genommen nur um eine Stellungnahme, werden hier auch nur Vermutungen angestellt, die aber nicht durch Messungen unterlegt sind. Es wäre hier wünschenswert gewesen, dass man dem Bauausschuss die Stellungnahme vorgelegt und nicht interpretiert hätte. Ferner hätte auch im Nachgang der Zugang zu diesen Dokumenten einfacher gewährt werden können.
Darüber hinaus ist es nach deren Sichtung dringend angesagt, einen Ortstermin zwischen dem fachkundigen Geschäftsführer der Anlage und dem ortskundigen Elektriker zeitnah anzusetzen. Dies wird Aufschluss darüber geben, ob behauptete fünfstellige Kosten für eine Umrüstung auf Eigenstrombetrieb wirklich anfallen, Zweifel sind berechtigt.
Andere Städte machen es uns vor, wie man mit Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG Förderung auslaufen, sie werden von dem Inhaber der Immobilie, wo sie montiert worden ist, übernommen oder über einen Vertrag zur Nutzung des Eigenstrombetriebs weiter betrieben. Diese oder solche Modelle können auf jeden Fall auch für Wolfratshausen übernommen werden. Es wurden schon Abschätzungen und Messungen in der Vergangenheit angestellt, dass mit dieser Anlage der Eigenstromanteil zu mehr als der Hälfte aus der PV Anlage bedient werden kann.
Gerade diese Anlage könnte auch ein Paradebeispiel für kommende Fälle sein, dies auszuprobieren um Erfahrungen zu sammeln. ....Stadt lehnt ab!